Die Sache mit den Frauenparkplätzen
Nun reden also alle über Frauenparkplätze. Genauer: Über Frauenparkplätze in Eichstätt. Falls Sie sich vorher auch noch nicht ausführlicher mit Eichstätt beschäftigt hatten: Es handelt sich um eine Kreisstadt in Mittelfranken; mit einem Dom; rund 13.500 EinwohnerInnen; einer Fläche von 47,84 Quadratkilometern; und „zahlreichen kostenfreien und kostenpflichtigen Dauer- und Langzeitparkplätzen am Rande der Altstadt“; sowie 300 gebührenpflichtigen Parkplätzen in der Altstadt. So steht es auf der stadteigenen Webseite.
Diskriminieren Frauenparkplätze etwa Frauen?
Auf einem ganz speziellen Parkplatz, dem Park-and-Ride „Parkplatz Altstadt“, hatte Eichstätt nun also 30 Frauenparkplätze eingerichtet (von 420). Nachdem unweit dieses Parkplatzes am Ufer der Altmühl Anfang 2016 eine 60-jährige Frau vergewaltigt worden war. Eine sinnvolle Entscheidung, könnte man meinen.
Einer allerdings sah das anders. Nämlich der 25-jährige Rheinländer Dominik B., der Eichstätt vor dem Verwaltungsgericht in München verklagt hat. Wegen der Frauenparkplätze. Begründung: Er sei „in seiner allgemeinen Handlungsfreiheit verletzt“ und fühle sich "als Mann diskriminiert“. Außerdem würden auch Autofahrerinnen durch die Beschilderung herabgesetzt - schließlich werde suggeriert, sie seien schwach und hilfsbedürftig.
Das Gericht hat die Klage nicht abgelehnt. Es hat aber auch kein Urteil gefällt. Stattdessen gibt es nun eine „Einigung im Streit um Frauenparkplätze in Eichstätt“. Die Stadt muss ihre Schilder austauschen. Gegen solche, die den Empfehlungscharakter von Frauenparkplätzen stärker hervorheben. Auch das haben wir in diesen Tagen erfahren: Frauenparkplätze sind in der Straßenverkehrsordnung ja gar nicht offiziell verankert. Sie sind – solange es sich um öffentliche Parkflächen handelt - eher als „Bitte“ an die Männer zu verstehen, diese gut beleuchteten, einsehbaren und meist nah am Ausgang gelegenen Parkplätze für die Frauen freizulassen. Das also sollen die Eichstätter Schilder demnächst noch unverbindlicher formulieren.
Bevor wir uns an dieser Stelle in rechtlichen Details verlieren, haben wir eine ganz andere Frage: In was für einer Zeit leben wir eigentlich, in der ein 25-jähriger Typ auf die Idee kommt, eine Stadt wegen Frauenparkplätzen zu verklagen? Was ist das wohl für ein Mann, der sich „diskriminiert“ fühlt, weil er ein paar Meter weiter parken soll (nicht muss)? Und das auch noch aus guten Gründen?
Denn Frauenrechtlerinnen haben ja nicht umsonst Jahrzehnte für diese Frauenparkplätze gekämpft. Nicht aus Faulheit, weil der Weg zum Ausgang dann kürzer ist. Sondern weil Frauen statistisch gesehen einfach sehr viel häufiger Opfer von Sexualstraftaten werden. Die sehr viel häufiger von Männern ausgeübt werden.
Frauenrechtlerinnen
haben die Parkplätze
einst erkämpft.
Es gibt ein Wort dafür, und das heißt „Angstraum“. Parkhäuser und Parkplätze sind Angsträume. Für Frauen. Es mag eine gewagte These sein, aber wir gehen davon aus, dass deutlich weniger Männer als Frauen ihren Autoschlüssel zum Zwecke der Verteidigung im Notfall zwischen Ring und Mittelfinger klemmen, wenn sie spätabends auf Untergeschoss Drei im Parkhaus zu ihrem Auto eilen, weil die Frauenparkplätze oben mal wieder voll waren. Es gibt nämlich eher zu wenige als zu viele Frauenparkplätze in Deutschland.
Über den Kläger weiß man inzwischen, dass er Jura in Würzburg studiert. Er soll vor Gericht – „elegant gekleidet“, „die Sonnenbrille steckt gut sichtbar im Jackett“ - einen dreiseitigen juristischen Text vorgelesen haben. So berichtet es unter anderem die taz. Mit der Einigung sei er „sehr zufrieden“.
Vielleicht sollte es demnächst in der Tat auch Männerparkplätze geben. Mit einem Hinweisschild: "Parkplatz für den sich diskriminiert fühlenden Mann". Das ist selbstverständlich nur als Empfehlung zu verstehen. Wir sind jetzt schon gespannt, wer sich da alles so draufstellen wird.