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Leon hat nun einen gesetzlichen Anspruch auf geschlechtsangleichende Maßnahmen, sprich: Er kann sich die Brüste amputieren sowie Eierstöcke und Gebärmutter entfernen lassen. Bezahlt würde das von der Krankenkasse. Und sollte Leon feststellen, dass er doch lieber wieder als Mädchen leben möchte, kann sie nach zwölf Monaten zum Standesamt gehen und den Geschlechtseintrag wieder in „weiblich“ ändern lassen. Und wiederum ein Jahr später erneut in „männlich“. Oder „divers“. Und so weiter.
Klingt aberwitzig? Allerdings. Es würde aber so kommen, falls der „Entwurf zur Einführung eines Selbstbestimmungsgesetzes“ durchkäme, den die Grünen und – in einem eigenen, aber quasi identischen Entwurf – die FDP im Sommer 2020 in den Bundestag eingebracht haben. Was klingt, wie im Genderstudies-Seminar ersponnen oder wie eine Satire, ist von den beiden Parteien in ein Gesetz gegossen worden.
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