Neues Prostitutionsgesetz schützt Zuhälter
Seit 2001 galt die Prostitution nicht mehr als „sittenwidrig“ und die „Förderung von Prostitution“ war nicht länger strafbar. Doch die rotgrüne Reform ging nach hinten los. Die Justizministerin erklärt sich für nicht zuständig. Und die Frauenministerin kennt die Begleitforschung noch nicht, die seit einem Jahr vorliegt.