Das Urteil im Namen des Volkes
Der Klage muss der Erfolg versagt bleiben. Die Kammer verkennt nicht, dass es ein berechtigtes Anliegen sein kann, auf eine der wahren Stellung der Frau in der Gesellschaft angemessene Darstellung des Bildes der Frau in der Öffentlichkeit und insbesondere den Medien hinzuwirken. Es ist den Klägerinnen durchaus