Scharia

Anzeige

Artikel zum Thema

Afghaninnen: Wir sind noch da!

Informatikerinnen, Architektinnen, Betriebswirtinnen – sie kehrten in den 2000ern zurück nach Afghanistan und wollten etwas aufbauen, den Frauen und Mädchen eine Zukunft geben. Nun stehen sie auf den Todeslisten der Taliban. Die Wahl-Münchnerin Nahid Shahalimi hat diese Frauen porträtiert. Sie kämpfen weiter – und wie!

Die Afghaninnen: Spielball der Politik

Jetzt beginnen sie, die großen Jahresrückblicke. Der Blick auf Afghanistan gehört auch dazu - so beschämend er auch sein mag. Für EMMA wirft die Afghanin Shikiba Babori einen Blick zurück auf ihr Land, in dem die Frauen mal wieder von den Männern an der Macht funktionalisiert werden.

Afghanistan: Der Widerstand

Sie gehen trotz Lebensgefahr auf die Straße, stellen sich todesmutig den Taliban in den Weg. Für sie geht es um alles. Und sie sind fest entschlossen. Die Stimmung in Kabul scheint zu kippen. Die Taliban kommen mit den mutigen Frauen nicht zurecht. Sie kennen nur Gewalt. Aber die soll der Westen nicht sehen.

Das Scharia-Recht mitten in Deutschland

Es ist kaum zu glauben, aber wahr: Mitten in Deutschland wird nach der Scharia Recht gesprochen. Die Iranerin Soudeh Zarfashani ist nicht die einzige, die darunter leidet. Die 30-Jährige wollte ihren deutschen Freund heiraten - und wurde vom Standesamt aufgefordert, die Erlaubnis ihres Vaters vorzulegen: Für sie gilt iranisches Recht.

Jetzt auch in Libyen die Scharia

Es gibt nur „gerechte“ Kriege – zumindest aus der Sicht der jeweiligen Kriegsherren. Selbst die Nazis haben ihre Kriege keineswegs als verbrecherische Überfälle auf andere Völker verstanden, sondern als durchaus gerechte Kriege im Sinne ihrer gerechten Sache. Daraus scheinen wir wenig gelernt zu haben.

Berlin/Teheran: Steinigung wg. Homosexualität

Yasmin K. kämpft bei den Berliner Behörden um ihr Leben. Die wollen ihr nicht glauben, dass ihr Gefahr droht wegen ihrer - bestätigten - Homosexualität und sie zurückschicken. Das Verwaltungsgericht zweifelte an der Echtheit des Todesurteils und der Gerichtsvorladungen.
Mehr zum Thema