Stern-Klage

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Antwort an Nannen & Co

Die Heftigkeit der Reaktion ist entlarvend. Einen seitensprengenden Kommentar diktierte Bundesdeutschlands Medien-Halbgott Augstein aus seiner Chefetage, und auch der direkt visierte Stern nahm's nur scheinbar auf die leichte Schulter. Auf Grund eines immer noch wachen journalistischen Instinktes fand er das Thema allemal titelwürdig, wenn er auch gleichzeitig versuchte zu verniedlichen... Nicht Qualität, Quantität signalisierte die Getroffenheit der anderen Seite.

Die Antwort des Stern

"... so soll es den Beklagten und all den Frauen recht sein, die nicht beleidigt sind, wenn es Männer sind, die sie begehren" . Der nachfolgende Text ist, leicht gekürzt, die Antwort des Stern an das Gericht auf die Klageschrift der zehn Frauen. Haupt"argument" ist der Versuch der Diffamation der Klägerinnen.

"Wir klagen an!"

Ging es den Klägerinnen, neben Alice Schwarzer auch Inge Meysel, Erika Pluhar und Margarete von Trotta, um Nacktheit und „ästhetisch schöne Frauenkörper“? Nein, es ging um Machtverhältnisse. Das erklärt die immer noch (oder erst recht wieder) lesenswerte Anklageschrift.

Kampf um Menschenwürde

Was war los in jenem Sommer 1978? Wie aus der von EMMA initiierten Klage eine von Millionen unterstützte Debatte quer durch die ganze Gesellschaft wurde. Erst wurden die Empörten als freudlose „Grauröcke“ und „Klageweiber“ abgestempelt. Am Ende war selbst der Richter auf ihrer Seite.

Gesetz gegen Pornografie: Begründung

Am Morgen des 25. November wurde dieser Gesetzesentwurf inklusive Begründung allen Abgeordneten des Deutschen Bundestages sowie Justizminister Engelhard (FDP) und Familienministerin Süssmuth (CDU) zugestellt. Darüber hinaus ging die Bitte an alle weiblichen Abgeordneten des Bundestages (also SPD, CDU, FDP und Grüne), sich - über alle Parteigrenzen hinweg - für die Durchsetzung dieses Anti-Pornographie-Gesetzes einzusetzen. Am selben Tag stellte EMMA den Gesetzes-Entwurf in Bonn den Kolleginnen und Kollegen von der Presse vor.

Pornografie: Das Gesetz

§ 1 GeneralklauselWer Frauen oder Mädchen durch Herstellung, Verbreitung oder Öffentlichmachung von Pornographie in ihrem Recht auf Würde und Freiheit, körperliche Unversehrtheit oder Leben verletzt, ist zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens und zur Unterlassung verpflichtet. § 2 Definition von
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