Sicherungsverwahrung: Und das Schmerzensgeld für die Opfer?
Am Anfang stand eine Gesetzeslücke, die Leben kostete, meist Frauenleben: Bis 1998 mussten Täter, die nach wiederholten Vergewaltigungen, Mordversuchen oder Morden zu Sicherungsverwahrung verurteilt worden waren, automatisch nach zehn Jahren entlassen werden. Egal, ob Gutachter sie weiterhin als gefährlich