Es passiert mitten unter uns

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Die Geschichte, die Katja Riemann und Fadumo Korn ihrem Publikum mit verteilten Rollen vorlesen, beginnt in Somalia und endet in München. Es ist eine wahre Geschichte und sie handelt von Fadumo Korn selbst. Davon, wie man dem Nomadenmädchen im Alter von sieben Jahren die Klitoris und die Schamlippen entfernte und sodann die Vagina bis auf eine kleine Öffnung zunähte. Davon, wie sie sich, nachdem sie schon viele Jahre in Deutschland lebte, von einem Gynäkologen per Operation wieder öffnen ließ. Und davon, wie die heute 44-Jährige für die Organisation Forward andere Frauen berät, denen Ähnliches widerfahren ist. Und wie sie versucht zu verhindern, dass Mädchen das gleiche passiert wie ihr.

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Fadumo Korn hat ihre Geschichte, die sie 2004 unter dem Titel "Geboren im großen Regen" als Buch veröffentlichte, schon oft vorgetragen. Aber an diesem 25. November 2008, dem Internationalen Tag gegen Gewalt gegen Frauen, ist der Ort der Lesung ein ganz besonderer. Es ist der Anhörungssaal 2.400 im Deutschen Bundestag. Denn genau hier gehört diese Geschichte hin. Ganz wie der "Nationale Aktionsplan gegen die weibliche Genitalverstümmelung in der Bundesrepublik Deutschland", den Forward und die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes an diesem Tag ebenfalls präsentieren.

Einen Tag zuvor hatte Nina Hoss im Berliner Abgeordnetenhaus aus Waris Diries "Wüstenblume" gelesen. "Es kam vor, dass wir Mädchen nach der Madrassa noch zusammenstanden und eine fragte: ‚Bist du schon beschnitten?‘ Dann hieß es vielleicht: ‚Nein, aber jetzt in den Ferien bin ich dran.‘ Die wurde dann von allen, die noch nicht beschnitten waren, beneidet. Weil man sich nichts sehnlicher wünschte, als auch beschnitten zu werden, um dazuzugehören. Natürlich wurden wir mit Absicht im Unklaren gelassen." Anlass der Hoss-Lesung ist der Auftakt der zweijährigen Kampagne der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes. Ihr Slogan: "Kein Schnitt ins Leben!"

Berlin ist nicht die einzige europäische Stadt, in der an diesem 25. November zum Kampf gegen die Genitalverstümmelung aufgerufen wird. Auch in London und Paris, in Madrid und Athen, in Stockholm und Oslo werden Nationale Aktionspläne gegen die "Female Genital Mutilation" vorgestellt. Insgesamt 15 EU-Länder präsentieren, als gemeinsame Aktion des europäischen "Daphne-Programms gegen Gewalt gegen Frauen", ihre Strategien gegen das grausame Ritual, ausgeübt vor allem in afrikanischen Ländern, aber auch mitten in Europa – und mitten in Deutschland.

Wer glaubt, die Genitalverstümmelung sei ein barbarischer Brauch, der ausschließlich irgendwo im afrikanischen Busch praktiziert wird, irrt. Die ersten, die das begriffen, waren Frankreich und England, jene Länder mit großen afrikanischen Einwanderer-Communities, die die Beschneidung ihrer Mädchen quasi nach Europa importierten und ihn dort – gewissermaßen als "identitätsstiftenden Brauch" zur Abgrenzung gegen die fremde Kultur – erst recht kultivierten. Aber während Paris und London, die bereits in den 70er Jahren mit den ersten verblutenden Mädchen in den Notaufnahmen der Krankenhäuser zu tun hatten, vergleichsweise früh begriffen, dass etwas passieren muss, fand man das Thema in Bonn beziehungsweise Berlin bis in die 90er Jahre eher exotisch – beziehungsweise eine fremde Sitte, die zu "tolerieren" sei. Die Feministinnen, die nicht wegsahen, wurden von links als "elitäre bürgerliche Weiße" kritisiert, die den schwarzen Frauen ihre "überlegene Kultur aufzwingen" wollten. Auf der rechten Seite interessierte man sich nur mäßig für die Probleme der "Ausländerinnen".

Die Zeiten sind endlich vorbei. Was aber immer noch weitgehend ignoriert wird: Rund 20.000 Mädchen und Frauen, die heute in Deutschland leben, sind an ihren Genitalien verstümmelt. Und rund 4.000 Mädchen sind akut von der Verstümmelung bedroht. Mitten unter uns. Ein Report-Team filmte schon 1999 mit versteckter Kamera einen ägyptischen Arzt in Berlin, der sich bereit erklärte, für 1.200 Mark die Beschneidung eines Mädchens vorzunehmen. Sechs Jahre später war es ein Arzt in Bochum, der die Verstümmelung gegen Bezahlung zusagte. Und das sind nur zwei von vielen.

Findet sich kein einheimischer Arzt, gibt es andere Lösungen: "Familien tun sich zusammen, um eine Beschneiderin aus Afrika einfliegen zu lassen", weiß Dr. Abdoul Kangoum vom "Deutsch- Afrikanischen Ärzteverein in der BRD". Seit zwei Jahren betreibt der in Duisburg lebende Somalier gemeinsam mit einem Imam Aufklärung gegen Genitalverstümmelung innerhalb der afrikanischen Communities. Der Preis für die Verstümmelung mehrerer Mädchen liegt in Deutschland bei rund 2.000 Euro, weiß Kangoum. Ihm selbst wurden schon bis zu 10.000 Dollar für eine Beschneidung angeboten.

Fakt ist also: Genitalverstümmelung findet auch hierzulande statt. Falls sie Eltern in Deutschland zu gefährlich oder zu teuer ist, wird sie eben "auf Heimaturlaub" vorgenommen. Und es stellt sich die Frage, wie das zu verhindern ist.

Eine Schlüsselposition beim Kampf um die Unversehrtheit der Mädchen nehmen die ÄrztInnen ein. Darum steht die Aufklärung der MedizinerInnen im Nationalen Aktionsplan ganz oben auf der Liste der zu ergreifenden Maßnahmen. Denn die tut Not.

Eine Studie, die Unicef und Terre des Femmes im Jahr 2005 gemeinsam mit dem Berufsverband der Frauenärzte durchführten, ergab: 90 Prozent der knapp 500 befragten GynäkologInnen wünschten sich mehr Informationen zum Thema. Denn es ist gar nicht so selten, dass hiesige GynäkologInnen auf Patientinnen mit verstümmelten Genitalien treffen. Fast die Hälfte der Befragten, nämlich knapp 200, hatten bereits betroffene Frauen in Behandlung. 35 von ihnen wussten von Patientinnen, die die Absicht hatten, ihre Töchter beschneiden zu lassen. Genauso viele ÄrztInnen waren um eine sogenannte Reinfibulation gebeten worden, also um das in Ostafrika sehr verbreitete erneute Zunähen der Vagina nach der Geburt. Und drei Medizinern war tatsächlich angetragen worden, selbst eine Genitalverstümmelung durchzuführen.

Noch im selben Jahr, passenderweise am 25. November 2005, verabschiedete die Bundesärztekammer "Empfehlungen zum Umgang mit Patientinnen nach weiblicher Genitalverstümmelung": "Die Genitalverstümmelung hinterlässt ein schwerwiegendes unauslöschbares körperliches und seelisches Trauma." Die Richtlinien informieren über die unterschiedlichen Formen der Beschneidung und fordern die ÄrztInnen zu einer "einfühlsamen Befunderhebung und Untersuchung" auf. Die Bundesärztekammer betonte, dass die Reinfibulation, also das erneute Zunähen der Vagina nach der Geburt, "ebenso wie die Infibulation, eine gefährliche Körperverletzung darstellt".

Außerdem rät die Ärztekammer dringend zur Prävention. Nach der Geburt solle die Mutter, die ihre Tochter womöglich beschneiden lassen will, unbedingt vom Gegenteil überzeugt werden. "Die Entbindung in der Klinik kann die einzige Gelegenheit zur rechtzeitigen und präventiven Beratung sein. Sie ist deshalb im Interesse der neugeborenen Mädchen unbedingt zu nutzen." Und zu guter Letzt forderten die MedizinerInnen, dass "entweder vorhandene Beratungsstellen (z.B. Migrantinnenberatung) für dieses Konfliktfeld ausgebildet werden oder neue Beratungsstellen eingerichtet werden".

Die Berliner Frauenärztin Sabine Müller hat sich seit über zehn Jahren auf die Behandlung genitalverstümmelter Frauen spezialisiert. Von den vielen hundert Patientinnen, die sie im Laufe der Jahre betreute, hat sie etwa 30 durch eine sogenannte Öffnungsoperation Erleichterung verschaffen können. "Ich habe sehr viel von den afrikanischen Frauen gelernt", erzählt Müller. "Zu allererst, dass sie ihre Verstümmelung für die Normalität halten – einschließlich aller damit einhergehenden Beschwerden wie das etwa nur tropfenweise mögliche Wasserlassen. So wie auch ihre Männer meist glauben, sofern sie unbeschnittene Frauen überhaupt kennen, Europäerinnen seien eben einfach anders gebaut als Afrikanerinnen."

Da ÄrztInnen, insbesondere GynäkologInnen, meist diejenigen sind, die die Verstümmelung der Genitalien ihrer Patientinnen als einzige zu Gesicht bekommen, fordert der Nationale Aktionsplan der Frauenorganisationen nicht nur "die Aufnahme des Themas in die Aus- und Weiterbildung auch für Hebammen und Pflege- personal", sondern auch eine Meldepflicht der ÄrztInnen an die Jugendämter. Dabei geht es vor allem darum, dass jüngere Geschwister des Mädchens ebenfalls in großer Gefahr sind und durch den Hinweis der MedizinerInnen vor der Verstümmelung bewahrt werden können. Auch sollten alle Eltern dazu verpflichtet werden, ihre Kinder zu den verpflichtenden Reihenuntersuchungen zu schicken.

Warum diese so vielversprechenden Maßnahmen nicht auch im Koalitions-Antrag zur "Wirksamen Bekämpfung der Genitalverstümmelung von Mädchen und Frauen" auftauchen, den Abgeordnete von SPD und CDU im Juni 2008 verabschiedet hatten, ist Franziska Gruber von Terre des Femmes "rätselhaft".

Überhaupt scheint dieser Appell an den Bundestag ein zweischneidiges Schwert. Einerseits ist die Tatsache, dass die Große Koalition die Genitalverstümmelung darin als "schwere Menschenrechtsverletzung der Frau" bezeichnet und für die "Bekämpfung der weiblichen Genitalverstümmelung in Deutschland" ein "gemeinsames Strategie- und Handlungskonzept" einfordert, ein bemerkenswerter Fortschritt. Andererseits fehlen im Antrag nahezu alle Forderungen der im Kampf gegen die Genitalverstümmelung erfahrenen Frauenorganisationen.

"An konkreten Maßnahmen stehen eigentlich nur zwei Dinge in dem Antrag der Koalition", bedauert Franziska Gruber. Erstens: Senegal und Ghana, die bisher in Asylverfahren als "sichere Herkunftsländer" galten, sollen von dieser Liste gestrichen werden. Zweitens: Die Verjährungsfrist soll so verlängert werden, dass "Opfer, die zum Tatzeitpunkt noch nicht volljährig waren, noch nach dem Erreichen der Volljährigkeit die Möglichkeit bekommen, selbst Anzeige zu erstatten".

Genau wie beim sexuellen Missbrauch, bei dem die zehnjährige Verjährungsfrist erst mit dem 18. Lebensjahr des Mädchens einsetzt, soll dies nun auch bei der Genitalverstümmelung gehandhabt werden.

Bisher hat in Deutschland noch keine junge Frau ihre Eltern verklagt. Aber das könnte noch kommen. In Frankreich zum Beispiel hat es schon mehrere Dutzend solcher Prozesse gegeben. Der spektakulärste endete 1999 nicht nur mit einer Haftstrafe für die Mutter der 18-jährigen Mariatou aus Mali, sondern auch mit der Verurteilung der Beschneiderin Hawa Gréou zu acht Jahren Gefängnis.

Ein eigener Straftatbestand soll die Genitalverstümmelung nach dem Willen der Großen Koalition jedoch nicht werden. Bisher kann die Beschneidung nach dem § 223 des Strafgesetzbuches nur als Körperverletzung oder als "Misshandlung von Schutzbefohlenen" verfolgt werden. Forward und Terre des Femmes jedoch halten es für wichtig, dass Genitalverstümmelung als eigenständige strafbare Handlung ins Gesetz geschrieben wird. Aus juristischen und symbolischen Gründen. Denn eine Beschneidung, die Eltern in ihrem Heimatland an ihren Töchtern vornehmen lassen, kann in Deutschland nur dann strafrechtlich verfolgt werden, wenn sie in den Katalog der Auslandsstraftaten aufgenommen wird. Körperverletzung gilt jedoch nicht als Auslandsstraftat.

Zweitens ist es "wichtig, dass die Tat als Straftat genau formuliert ist und sich nicht hinter einem abstrakten Begriff wie ‚Körperverletzung‘ verbirgt", erklärt Franziska Gruber von Terre des Femmes. Genau wie bei der Zwangsverheiratung, die, so haben es SPD und CDU im Koalitionsvertrag angekündigt, demnächst als eigene Straftat geahndet werden soll. "Wir wissen von der Zwangsverheiratung, dass der eigene Straftatbestand als Signal für die Mädchen, deren Eltern und auch für die Behörden eine große Rolle spielt."

Auch den Behörden könnte so ein Klartext die Augen öffnen. Vor allem die Jugendämter tun sich häufig schwer, wenn es darum geht, die gefährdeten Mädchen zu schützen. "Die Angst, als rassistisch abgestempelt zu werden, ist so groß, dass so mancher Sachbearbeiter lieber die Augen verschließt", bedauert Gruber.

Das kann Jawahir Cumar nur bestätigen. Nicht nur einmal hat die 31-jährige Somalierin, die vor elf Jahren in Düsseldorf die Beratungsstelle Stop Mutilation gründete, erlebt, dass man ihr erklärte, es sei "nicht die Aufgabe des Jugendamtes, sich in die Familien einzumischen", wenn sie auf einem Jugendamt vorstellig wurde, um die angekündigte Beschneidung eines Mädchens in den Sommerferien zu verhindern. Dass es anders geht, bewies ein anderer Fall in Mönchengladbach. Dort drohte eine von Cumar alarmierte Sachbearbeiterin dem Vater eines bedrohten Mädchens schlicht mit dem Entzug des Sorgerechts und lässt das Mädchen seither regelmäßig ärztlich auf seine Unversehrtheit untersuchen.

Ein bahnbrechender Beschluss des Bundesgerichtshofes vom Dezember 2004 (Az. XII ZB 166/03) gibt Jugendämtern inzwischen Rückendeckung für solche Entscheidungen. Der BGH stützte darin die Auffassung des Dresdner Oberlandesgerichtes, dass "bei erheblicher Gefahr für das Kindeswohl das Sorgerecht der Eltern in Bezug auf die Aufenthaltsbestimmung eingeschränkt werden darf".

Ins Rollen gebracht hatten den Prozess Rüdiger Nehberg und Annette Weber mit ihrer Organisation Target. Der Globetrotter und seine Lebensgefährtin, die im November 2006 auch eine spektakuläre Fatwa islamischer Geistlicher gegen die Genital- verstümmelung erreichten (EMMA 4/07), hatten gehört, dass ein fünfjähriges Mädchen zur Verstümmelung nach Gambia gebracht werden sollte. Nehberg und Weber zeigten die Eltern des Mädchens an. Mit Erfolg: Das Gericht entzog den Eltern das sogenannte Aufenthaltsbestimmungsrecht. Bis zu seiner Volljährigkeit darf ihre Tochter nun nicht mehr nach Gambia reisen.

Kein Zweifel: Dieses Urteil ist ein Meilenstein im Kampf gegen die Genitalverstümmelung. Allerdings können sich Jugendamt oder Polizei bisher nur an solchen Präzedenzfällen orientieren. Ein konkreter Handlungsleitfaden, der klärt, welche Behörde für was zuständig ist, fehlt. Großbritannien, das Genitalverstümmelung schon 1985 mit dem "Prohibition of Female Circumcision Act" ausdrücklich unter Strafe stellte, hat längst einen solchen Einsatzplan, der genau erklärt, wie eine Schutzaktion für ein bedrohtes Mädchen abzulaufen habe.

In welchen Fällen man solche Aktionen überhaupt starten darf, darüber gehen die Meinungen allerdings auch innerhalb der Initiativen gegen Genitalverstümmelung auseinander. So macht gerade ein Fall Furore, der sich im badischen Bad Säckingen zugetragen hat. Dort hatte das Amtsgericht auf Betreiben des Jugendamtes einer äthiopischen Familie verboten, ihre zehn- jährige Tochter zu einem Urlaub in ihr Heimatland mitzunehmen, weil nicht auszuschließen sei, dass das Mädchen dort beschnitten werde. Die Eltern des Kindes erklärten, absolute Gegner der Beschneidung zu sein. Niemand in ihrer Familie sei beschnitten und der Vorwurf, man wolle die eigene Tochter verstümmeln lassen, sei "unfassbar".

Initiiert hatte das Verfahren die "Taskforce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung", eine Organisation, die Anfang 2007 von der ehemaligen Terre des Femmes-Mitarbeiterin Ines Laufer gegründet wurde. Ihr gehören inzwischen weitere Initiativen wie die Dortmunder Gruppe TABU oder die Frankfurter Menschenrechtsorganisation WADI an. Die Taskforce, die den Schutz der gefährdeten Mädchen in Deutschland "absolut unzureichend" findet, hatte beim Bad Säckinger Jugendamt insistiert. Sie fordert ein grundsätzliches "Ausreiseverbot für minderjährige Mädchen in Risikoländer" unabhängig von der Haltung der Eltern. Außerdem sollten verpflichtende Reihenuntersuchungen für alle Mädchen aus Risikoländern eingeführt werden.

Geht das zu weit? Fadumo Korn und Jawahir Cumar finden: Ja. Nach der Lesung im Bundestag diskutieren die beiden Beraterinnen auf dem Podium gemeinsam mit weiteren Aktivistinnen von Terre des Femmes, Forward und Mama Afrika noch lange darüber, wie die bedrohten Mädchen am besten geschützt werden können, ohne dass Eltern grundlos bevormundet werden.

Reihenuntersuchungen seien im Prinzip eine sehr gute und notwendige Maßnahme, sind sie sich einig. Aber dann für alle Kinder, denn auch in deutschen Familien gebe es so manches dunkle Geheimnis aufzudecken, das bei einer solchen Untersuchung ans Licht kommen könne. Eine weitere Forderung der Runde: Das Thema Genitalverstümmelung müsste in die Integrationskurse aufgenommen werden.

Doch all diese Maßnahmen fehlen im Plan der Großen Koalition. Deshalb hat Terre des Femmes jetzt eine zweijährige Kampagne gestartet, "damit das Thema im Wahljahr 2009 nicht wieder ganz unten auf der Agenda landet".

Am 6. Februar 2009, dem Internationalen Tag gegen Genitalverstümmelung, soll der Kampagnenclip zum ersten Mal im Fernsehen und in den Kinos die ZuschauerInnen aufrütteln. Im Sekundentakt klappt eine Schere, die sich wie ein Uhrzeiger dreht, auf und zu. "Alle 11 Sekunden wird auf der Welt ein Mädchen an seinen Genitalien verstümmelt." Und so manches darunter mitten unter uns.               

CL/RB, EMMA 1/2009

Zum Weiterlesen:
Terre des Femmes: Schnitt in die Seele (Mabuse)
Conny Hermann (Hrsg.): Das Recht auf Weiblichkeit
(Dietz)
Hanny Lightfoot-Klein: Das grausame Ritual (Fischer TB)
www.terredesfemmes.de
www.forward-deutschland.de

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