Die Antwort des Stern
"Die Beklagten wollen sich der sachlichen Diskussion über den Gegenstand dieser Klage gewiss nicht entziehen. Dennoch halten sie diesen Prozess der Klägerinnen für unzulässig. Hier wird das Gericht von den Kägerinnen zu einer bloßen Werbeveranstaltung für die in ihrer Auflage sinkenden Zeitung EMMA benutzt.
Die Klägerin Alice Schwarzer sagt in ihrem Artikel zu der Klage gegen den Stern, EMMA sei nicht sicher, wie dieser Prozess ausgehen werde, denn auch die Richter seien meistens Männer und selten dem Argument zugänglich, dass auch Frauen eine Würde haben. In einem Telefongespräch mit dem Beklagten zu 2) erklärte diese Klägerin offen, ‚ob der Prozess gewonnen oder verloren wird, ist doch ganz egal, uns kommt es nur darauf an, etwas in Gang zu bringen. Und dass wir den Stern und nicht irgendeine andere Zeitschrift genommen haben, müssten Sie doch am besten verstehen'.
Auch die Klägerin Dr. Margarete Mitscherlich hat in einem Interview skeptisch von den ‚juristischen Umständen' gesprochen und betont, es käme ‚weniger auf den Prozess an als auf eine öffentliche Diskussion'. Das Gericht wird zu entscheiden haben, ob es sich für einen von den Klägerinnen beabsichtigten Publizitätsrummel zugunsten einer Zeitschrift missbrauchen lassen will.
Wenn die Klägerinnen in ihrer Klageschrift sagen, alle Frauen in Deutschland seien durch die Titelbilder des Stern beleidigt und wenn weiterhin in der Klageschrift nicht nur von Beleidigung, sondern auch von Hass die Rede ist, wäre es eigentlich unerfindlich, warum mehr als 4 Millionen Frauen - fast die Hälfte der Stern-Leser - dann jede Woche zum Stern greifen. Nach der Rundfunk- und Fernsehzeitschrift Hörzu - jedoch vor allen Frauenzeitschriften - hat der Stern die meisten weiblichen Leser in diesem Land. Und da der Stern nur zu einem verschwindenden Bruchteil im Abonnement vertrieben wird, handelt es sich um Leserinnen, die jede Woche sich aufs neue für ein Blatt entscheiden, von dem die Klägerinnen sagen, es beleidige alle Frauen und entwürdige sie zu "Lustobjekten".
Nun sind die Frauen gewiss keine beleidigungsfähige "Minderheit" - in Wahrheit stellen sie sogar die Mehrheit der Bevölkerung der Bundesrepublik dar. Es sei eingeräumt, dass unsere Gesellschaft noch immer eine patriarchalische Gesellschaft ist und dass sie nur zögernd darangeht, den Frauen gleiche Rechte, gleiche Bildungschancen, gleichen Lohn für gleiche Arbeit zu gewähren. Jedermann weiß - und auch die Klägerinnen geben es zu, dass gerade der Stern im publizistischen Kampf um die Gleichberechtigung der Frau eine wesentliche Rolle gespielt hat (...)
Es bleibt auch unerfindlich, woher die Klägerinnen die Legitimation beziehen wollen, für "alle Frauen" der Bundesrepublik zu sprechen. Allein der Blick auf die Thematik und den Anzeigenteil der Zeitschrift EMMA, um die sich die Klägerinnen gruppieren, wird das Gericht überzeugen, dass wir es hier mit einer ganz be- stimmten Gruppe von Frauen zu tun haben, die In ihrem Verhältnis zum Mann anders reagieren als die überwältigende Mehrzahl der übrigen Frauen. Da es zu den journalistischen Grundsätzen der Beklagten gehört, das Recht der Minderheiten zu wahren, darf dieser Hinweis in keiner Weise diffamierend verstanden werden. Er dient ausschließlich der notwendigen Abgrenzung der Klägerinnen von der Gesamtheit aller Frauen, für die zu sprechen sie vorgeben.
Fast die Hälfte aller Sternleser sind Frauen - mehr als vier Millionen. Der Stern rangiert mit dieser weiblichen Leserzahl hinter Hörzu in Deutschland an zweiter Stelle. Wie sollte der Stern über vier Millionen Frauen hassen und beleidigen, als ‚bloßes Sexualobjekt' darstellen wollen? Dagegen spricht schon die Tatsache, dass der Beklagte zu 2) den einzigen Titel, bei dem es Missverständnisse welcher Art auch Immer hätte geben können, von sich aus sofort im Druck gestoppt und ausgewechselt hat - noch ehe die Klägerinnen davon auch nur etwas haben ahnen können. Mit dem Auswechseln dieses St.-Pauli-Titelbildes haben die Beklagten also de facto das getan, wozu die Klägerinnen sie juristisch zwingen wollen, aber nicht können.
In dem bereits erwähnten, hiermit als Anlage D in Fotokopie überreichten Artikel in EMMA heißt es, dieser St-Pauli-Titel habe ,das Maß des leider Gewohnten' übertroffen. Dann gehören doch zwingend die anderen, von den Klägerinnen mit dieser Klage überreichten Stern-Titelbilder zu dem ‚Gewohnten'. Und wie kann etwas ‚Gewohntes', Normales die Klägerinnen und alle anderen deutschen Frauen beleidigen? So heißt es doch in dem EMMA-Artikel, der Stern sei nicht der einzige, der Frauen auf eine solche Weise beleidige, entwürdige und vermarkte, die Kioske brächen ‚zusammen unter Publikationen mit Titeln und Inhalten dieser Art' - und dabei hat der Stern z. B. im ganzen Jahr 1977 auf 53 Titelbildern nur fünfmal ein unbekleidetes Mädchen veröffentlicht.
Und darüber, was denn nun eigentlich das ist, was die Frauen angeblich beleidigt, erfahren wir weder in der Klage noch im EMMA-Artikel etwas. (...)
Der Stern ist durchaus der Meinung, dass wir das, was die Klägerinnen vortragen, ernst nehmen müssen, aber nur moralisch und politisch, nicht aber den vor diesem Gericht gestellten Klageantrag. Deshalb hat steh der Beklagte zu 2) in seinem Heft 26/76 auf den Seiten 5 und 6 veröffentlichten Brief an die Sternleser sogleich mit den Klägerinnen auseinandergesetzt, ohne sie zu verhöhnen und der allgemeinen Lächerlichkeit preiszugeben. Die öffentliche Diskussion ist das allein geeignete Mittel, Titelbilder einer Zeitung zu diskutieren, keinesfalls aber eine Zivilklage mit einem nach Zensur rufenden Antrag. (...)
Mehr als ein Publizitätsrummel wird diese Klage den Klägerinnen und EMMA also nicht bringen - aber wenn dieser Rummel die Auflage von EMMA fördert, so soll es den Beklagten und all den Frauen recht sein, die nicht beleidigt sind, wenn es Männer sind, die sie begehren."
Für die Beklagten: Der Rechtsanwalt Senfft