„Richter müssen sich fortbilden!“
Was glauben Sie, erschwert Staatsanwaltschaften und Gerichten in Vergewaltigungsprozessen eine angemessene Einschätzung der Tatschilderung
des Opfers?
Eine Vergewaltigung wird von einer Frau als extrem bedrohliche, oft auch lebensbedrohliche Situation erlebt. Es gibt verschiedene Wege, darauf zu reagieren. So kann es zum Beispiel sein, dass eine Frau innerlich flüchtet. Sie ist dann vor Gericht möglicherweise nicht in der Lage, ihre Geschichte komplett zu erzählen. Es kann auch sein, dass sie aufgrund ihrer Erstarrung vermeintlich gleichgültig erscheint – was ihr negativ ausgelegt wird. Ist ihre Reaktion aber Übererregung und Wut, kann es passieren, dass man ihr Rache - wünsche unterstellt. Das Dilemma ist: Jede Reaktion kann gegen sie verwendet werden.
Und wie gehen RichterInnen damit um?
Es gibt ganz ausgezeichnete Richter, die sich sehr gut auf die Frau einstellen können. Aber es gibt eben auch solche, die der Frau sofort an den Kopf werfen, dass sie sie völlig unglaubwürdig finden. Oder die die Befragung mitten in der Geschichte abbrechen. Das sollte aber nicht passieren, denn dann kann es sein, dass die Frau in ihrem Gefühl mitten im Geschehen steckenbleibt. Es gibt Richter, die immer wieder nach Details bohren, die in der Erinnerung des Opfers einfach nicht mehr abrufbar sind. Denn in einer traumatischen Situation kann der Körper
alles ausblenden, was nicht zum Überleben nötig ist. Fehlende Erinnerung ist allerdings kein Beweis für ein traumatisches Erlebnis.
Aber es ist für Gerichte ja ein Problem, wenn das Opfer sagt: ‚Ich kann mich nicht erinnern’.
Gerichte müssen wissen, dass Traumaopfer manchmal nur Fragmente des Erlebnisses in Erinnerung haben. Das dient dem Selbstschutz und dazu, das Erlebte überhaupt aushalten zu können. Sie sollten deshalb versuchen, diese Fragmente, die dem Opfer wie einzelne Blitzlichter erscheinen, so gut wie möglich zu einem logischen Ganzen zu verbinden.
Manche Vergewaltigungsopfer möchten das Trauma mit Hilfe einer Therapie verarbeiten.
Auch das kann problematisch sein. Denn es gibt Richter, die befürchten, durch die Therapie würde die Aussage der Frau verfälscht. Oder Verteidiger, die behaupten, die Vergewaltigung sei überhaupt erst eine Idee der Therapie gewesen. Deshalb muss die Frau sehr genau mit ihrem Anwalt und der Beratungsstelle besprechen, ob sie vor Beginn des Prozesses therapeutische Hilfe in Anspruch nimmt. Was in Anbetracht der Tatsache, dass es bis zum Beginn eines Prozesses manchmal drei bis vier Jahre dauert, eine Zumutung ist. Zumal etliche Frauen erst durch eine Therapie soweit stabilisiert werden, dass sie eine Aussage machen können.
Was müsste passieren, damit Gerichte angemessen mit den Opfern von Vergewaltigungen umgehen?
RichterInnen und StaatsanwältInnen müssen sich mehr als bisher in diesem Bereich fortbilden. Und die Opfer brauchen eine professionelle Prozessbegleitung.
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Vergewaltigung, das straflose Verbrechen (EMMA 4/10)
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www.traumanetz-sachsen.de