Trans II: Bundesrat stimmt zu

Jubel bei der Verabschiedung des "Selbstbestimmungsgesetz" im Bundestag. Kritik am Gesetz wird weiterhin ignoriert. - Foto: IMAGO
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Heute wurde das sogenannte „Selbstbestimmungsgesetz“ im Bundesrat beraten und verabschiedet. Und man fragt sich: Was muss eigentlich noch alles passieren, bevor die Ampel-Parteien ihr desaströses „Selbstbestimmungsgesetz“ kassieren? Nach zahllosen Protesten von TherapeutInnen, MedizinerInnen, Eltern, Feministinnen und Betroffenen selbst gegen das Gesetz, hat nun auch noch der Deutsche Ärztetag eindringlich gewarnt.

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„Der 128. Deutsche Ärztetag 2024 fordert den Bundestag zu einer Änderung des Selbstbestimmungsgesetzes auf“, heißt es in dem Beschluss. Es dürfe „unter Achtzehnjährigen nicht gestattet werden, ohne vorherige fachärztliche kinder- und jugendpsychiatrische Diagnostik und Beratung Angaben zu ihrem Geschlecht und Personenstand im Personenregister vornehmen zu lassen.“

Tatsächlich sollen laut dem Gesetz ab 1. November 2024 nicht nur Erwachsene, sondern auch schon Kinder und Jugendliche ohne jede Voraussetzung ihren Geschlechtseintrag ändern können. Eltern können also aberwitzigerweise ihre achtjährige Tochter ohne jede medizinische Konsultation oder auch nur Beratung zum „Sohn“ erklären. Ab 14 können Jugendliche selbst ihren Geschlechtseintrag ändern. Zwar müssen die Eltern ihr Einverständnis geben, tun sie dies nicht, kann aber „ein Familiengericht die Zustimmung ersetzen“. Auch hier gibt es keinerlei Pflicht, den „Transitionswunsch“ des oder der Jugendlichen psychologisch oder medizinisch abklären zu lassen.

Der Deutsche Ärztetag hat nun der Ampel erklärt, was eigentlich selbstverständlich sein sollte: „Aus medizinischer, sexualwissenschaftlicher wie auch aus biologischer Perspektive ist das Geschlecht eines Menschen eine am Körper feststellbare und in den allermeisten Fällen eindeutig zu bestimmende, keineswegs frei verfügbare, sondern unveränderbare Realität.“ Deshalb fehle dem Gesetz die Differenzierung zwischen der „Selbstkategorisierung einer Person und ihrem faktisch gegebenen körperlich-biologischen Geschlecht“.

Der Ärztetag warnt die Politik vor "experimenteller Medizin an Kindern"

Mit anderen Worten: Das Gesetz gaukelt Kindern und Jugendlichen vor, ihr subjektives Empfinden, „trans“ oder „nichtbinär“ zu sein, habe eine biologische Ursache und sei daher angeboren und unveränderlich. Weshalb man ihr Gefühl auch nicht hinterfragen muss und so Tausende Kinder und Jugendliche in die Transition treibt, obwohl in den meisten Fällen ganz andere Gründe hinter der „Geschlechtsdysphorie“ stecken.

Wird die Ampel jetzt nachdenklich? Aber nicht doch. Man habe den Beschluss des Ärztetages „zur Kenntnis genommen“, erklären Anke Hennig (SPD) und Tessa Ganserer (Grüne) auf Anfrage der Welt. Andrew Ullmann von der FDP erklärt: „Das Selbstbestimmungsgesetz ist gut und richtig.“ Vermutlich habe der Ärztetag ein Statement gegen „verfrühte hormonelle Therapien“ setzen wollen. Medizinische Maßnahmen seien im Gesetz aber gar nicht geregelt.

Das stimmt formal, aber wenn der Staat Jugendlichen via Gesetz signalisiert, dass das Geschlecht angeblich frei bestimmbar ist, dann ist der Weg zu medizinischen Maßnahmen nicht weit.

Und natürlich wissen Andrew Ullmann, Tessa Ganserer & Co. genau, dass nur zwei Wochen vor der Verabschiedung des SBGG im Bundestag am 12. April die neuen Leitlinien für die medizinische Behandlung von Kindern mit „Geschlechtsdysphorie“ veröffentlicht wurden. Darin sind sämtliche Altersgrenzen für Hormonbehandlungen, Brustamputationen und Genital-OPs gestrichen worden. Eine Psychotherapie ist nicht mehr vorgesehen, stattdessen wird die Behandlung von Kindern mit sogenannten Pubertätsblockern zum Regelfall.

Kein Wechsel des Geschlechtseintrags ohne fachärztliche Diagnostik!

Auch gegen diesen Wahnsinn wird lautstark protestiert. Die Ärztekammer spricht von „einer Form experimenteller Medizin an Kindern“ und erklärt: „Es handelt sich um irreversible Eingriffe in den menschlichen Körper bei physiologisch gesunden Minderjährigen, die hierfür bei fehlender Evidenz kein informiertes Einverständnis geben können.“

Kurz davor hatten 15 Lehrstuhlinhaber im Bereich Kinder- und Jugendpsychiatrie in einem 111-seitigen Papier die Leitlinien auseinandergenommen und gewarnt: „Die Empfehlungen würden zu einer Gefährdung vulnerabler Minderjähriger führen, da diese Maßnahmen noch nicht ausreichend erprobt sind.“

Auch die "European Society of Child and Adolescent Psychiatry" (ESCAP) veröffentlichte ein Statement zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Geschlechtsdysphorie und warnte die Behandler vor „experimentellen und unnötigen invasiven Behandlungen“.

Und die Elterninitiative „Trans Teens Sorge berechtigt“ schlägt in einem fundierten 24-Punkte-Papier Alarm: „Die Fokussierung der Leitlinie allein auf die gender-affirmative Versorgung ist aus unserer Sicht hochproblematisch, da sie unsere Teenager auf Basis unsicherer und mangelhafter Erkenntnisse routinemäßig zur medizinischen Transition führt, zu der ihnen keine Alternative angeboten wird.“    

Elterninitiative: Unseren Kindern wird keine Alternative zur Transition geboten 

Trotz alledem wurde das Gesetz, das die seelische und körperliche Gesundheit von Kindern und Jugendlichen schwer gefährdet, am 17. Mai von Bundesrat verabschiedet. Denn auch dort haben diejenigen die Mehrheit, die Politik eher ideologisch als faktenbasiert betreiben.

Da nützte es auch nichts, dass der Innenausschuss des Bundestages in einem Schreiben den Bundesrat auf die Sicherheitslücken des Gesetzes für die Strafverfolgung hingewiesen hatte. Denn natürlich ist es eine Steilvorlage für Straftäter, wenn sie ohne jede Voraussetzung ihren Geschlechtseintrag und ihren Namen wechseln können. Das Bundeskriminalamt hatte darauf hingewiesen, doch eine entsprechende Passage, dass der Identitätswechsel den Strafverfolgungsbehörden gemeldet werden muss, war ersatzlos aus dem Gesetz gestrichen worden.

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Nun, da der Bundestag zugestimmt hat, wäre der nächste, der dem Wahnsinn Einhalt gebieten könnte, der Bundespräsident. Der muss das Gesetz unterzeichnen. Zwei Petitionen fordern Frank-Walter Steinmeier auf, seine Unterschrift zu verweigern, da das Gesetz verfassungswidrig sei.  

Bundespräsident Steinmeier darf das Gesetz nicht unterzeichnen!

„Der so nicht mehr auf objektiv messbaren Kriterien beruhende Geschlechtsbegriff verunmöglicht es dem Staat, seinen Verfassungsauftrag aus Art. 3 Abs. 2 S. 2 umzusetzen“, erklärt die Initiative „Geschlecht zählt“ in ihrer Petition. „Die Frei- und Schutzräume von Frauen und Mädchen werden vernichtet. Räume, die eigens zum Schutz von Frauen und Mädchen eingerichtet wurden, sind keine solchen mehr, wenn männliche Personen mit dem Geschlechtseintrag 'weiblich' Zugang dazu erhalten.“

Und die Juristin Gunda Schumann von der Initiative LAZ reloaded schreibt in ihrer Petition: „Nach dem SBGG wird Geschlecht trotz der rechtlich ungesicherten und naturwissenschaftlich unhaltbaren Ausgangsposition mit ‚Geschlechtsidentität‘ gleichgesetzt, indem die gesetzlichen Hürden für den jährlich möglichen Wechsel des Geschlechtseintrags für jedefrau und jedermann mit einer behaupteten ‚abweichenden Geschlechtsidentität‘ beseitigt werden. Die absehbaren Folgen für Frauen sowie Eingriffe in die Rechte von Eltern und die drakonischen Bußgeldandrohungen für alle bei Verletzung des Offenbarungsverbots sind gravierend.“

CHANTAL LOUIS

   

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