Trans: UN rügt Deutschland!
Man kann das Schreiben aus Genf an Außenministerin Annalena Baerbock als Vertreterin der Bundesregierung nur als schallende Ohrfeige für die gesamte Ampel bezeichnen. Auf 17 Seiten listet die UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Reem Alsalem, auf, wie das sogenannte „Selbstbestimmungsgesetz“ die Sicherheit von Frauen gefährdet; die körperliche und seelische Unversehrtheit von Kindern, insbesondere Mädchen, aufs Spiel setzt und das Recht auf freie Meinungsäußerung angreift.
Problem Nummer 1: Geschützte Frauenräume sind nicht länger geschützt. Da das Gesetz, das am 1. November 2024 in Kraft tritt, den Personenstandswechsel ohne jede Voraussetzung erlaubt, wird künftig jeder Mann, der sich auf dem Einwohnermeldeamt zur Frau erklärt, umgehend auch Zugang zu Frauenduschen, Frauenumkleiden oder Frauentoiletten haben. Die UN-Sonderberichterstatterin beklagt: Es seien „keinerlei Sicherheitsmaßnahmen“ vorgesehen, „um zu verhindern, dass sexuell übergriffige Männer das Gesetz missbrauchen und sich Zugang zu solchen Räumen verschaffen“.
Alsalem erklärt ausdrücklich, dass damit nicht „transgender people“ gemeint sind, die selbst nicht selten Opfer von Gewalt werden. Sondern notorische Sexualstraftäter, die „große Anstrengungen unternehmen“, um an ihre potenziellen Opfer zu kommen.
Es gibt keine Sicherheitsmaßnahmen, um zu verhindern, dass sexuell übergriffige Männer das Gesetz missbrauchen
Doch die UN-Sonderbeauftragte erklärt auch, dass allein die Präsenz einer biologisch männlichen Person in einer Frauendusche oder Frauenumkleide ein Problem sein kann: Nicht nur, aber besonders für Frauen und Mädchen, die Opfer sexueller Gewalt geworden sind. Sie liefen „Gefahr einer Retraumatisierung, wenn sie gezwungen sind, ihre Räume mit Männern zu teilen“. Das aber müssen sie von nun an in Deutschland laut Gesetz: In öffentlichen Räumen wie Schulen oder Universitäten sowieso.
Und private Räume wie Fitness-Studios oder Restaurants? Hier legt Alsalem den Finger in die Wunde: Zwar sehe das Gesetz vor, dass in diesen Fällen das Hausrecht des Besitzers gelte – was ja auch Justizminister Marco Buschmann unermüdlich betonte – aber: „Wenn der Manager oder Besitzer solcher Institutionen Regeln einführen möchte, die auf dem biologischen Geschlecht beruhen, wird das praktisch unmöglich sein oder sogar Sanktionen nach sich ziehen.“
Genauso ist es, wie die Praxis zeigt. Schon jetzt, bevor das Gesetz überhaupt in Kraft getreten ist, sind bereits zwei Klagen anhängig: In Erlangen will ein biologischer Mann, der seinen Personenstand noch nach dem alten Transsexuellengesetz geändert hat, partout im einzigen Frauen-Fitnesstudio der Stadt trainieren und nicht in einem der 17 gemischten Studios. Besitzerin Doris Lange lehnte das ab. Prompt meldete sich die Antidiskriminierungsbeauftragte der Bundesregierung, Ferda Ataman, bei ihr und legte ihr nahe, der „Transfrau“ 1.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Der biologische Mann, der rechtlich eine Frau ist, klagt weiterhin auf Zugang zum Fitnessstudio.
In Berlin verklagt ein biologischer Mann namens "Kylie" McDonalds, weil er die Frauenumkleide nicht nutzen darf.
In Berlin verlangte ein Mitarbeiter von McDonalds, die Frauenumkleide zu nutzen. Er war zunächst als Drag Queen aufgetreten, also als Mann in Frauenkleidern, wollte schließlich aber am Arbeitsplatz als „Frau“ angesprochen werden. Als eine muslimische Mitarbeiterin „Kylie“ der Umkleide verwies und McDonalds dies unterstützte, verklagte die selbsternannte Frau den Konzern. Der Fall liegt jetzt beim Berliner Arbeitsgericht.
Und was antwortete Annalena Baerbock in Vertretung der Bundesregierung der UN-Sonderberichterstatterin? Die Ministerin antwortete gar nicht. Stattdessen ließ sie die Ständige Vertretung der Bundesrepublik ein knappes Schreiben aufsetzen. Und darin steht zu den erwiesenermaßen begründeten Bedenken der UN-Sonderberichterstatterin nur ein lapidarer Satz: „Das Gesetz hat keine Auswirkungen auf den Zugang zu getrennten Frauenräumen.“
Wer verfolgt hat, wie ideologiegetrieben und beratungsresistent gegenüber allen Argumenten und Fakten sich die Ampel in Sachen „Selbstbestimmungsgesetz“ gezeigt hat, den überrascht das eigentlich nicht. Aber eine solche Dreistigkeit und Realitätsverleugnung, zumal gegenüber einer Repräsentantin der Vereinten Nationen, ist dann doch erstaunlich.
Ministerin Baerbock antwortet der UN-Repräsentantin gar nicht, die Ständige Vertretung schickt ein knappes Schreiben
Kein Wort zu den durch das SBGG bedrohten Frauenrechten. Stattdessen Genderspeak: Gewalt gegen „Cis-Frauen“ habe dieselbe Wurzel wie Gewalt gegen „Transgender, Non-Binäre und Intersex-Personen“. Deshalb sei die Stärkung der Rechte von „Transgender, Non-Binären und Intersex-Personen“ ein „Gewinn für die Bewahrung der Rechte aller Frauen und Mädchen“. Im Klartext: Transrechte stechen Frauenrechte.
Die zweite große Sorge von Reem Alsalem gilt dem Kinderschutz, insbesondere der körperlichen wie seelischen Unversehrtheit der Mädchen. Ab 14 sollen Jugendliche künftig selbst ihren Personenstand ändern können, mit Einverständnis der Eltern. Sind die nicht einverstanden, entscheidet das Familiengericht.
Die UN-Beauftragte beklagt, dass mit dem „Selbstbestimmungsgesetz“ eine therapeutische Begleitung des „Geschlechtswechsels“ nicht mehr vorgesehen ist. „Es ist unklar, wie das Gesetz absichern soll, dass die Betroffenen ausreichend begreifen, welche Auswirkungen ein solcher Wechsel hat.“ Das gilt für die Personenstandsänderung ebenso wie für medizinische Maßnahmen wie Pubertätsblocker, Testosteron und schließlich chirurgische Maßnahmen wie Brustamputationen. Denn, so Alsalem: „Die Verbindung zwischen der sozialen Transition und der medizinischen Transition ist unbestreitbar.“
Das Gesetz setzt Mädchen "großen Risiken aus". Wie sollen sie ohne Therapie die Folgen eines Geschlechtswechsels begreifen?
Das deutsche „Selbstbestimmungsgesetz“ setzte Mädchen „großen Risiken aus“. Studien zeigten, dass gerade Mädchen, die gleichgeschlechtlich lieben, autistische oder depressive Mädchen besonders gefährdet seien, „dem sozialen Druck nachzugeben, der sie dazu treibt zu glauben, die Lösung für ihre Probleme und ihr Leiden liege darin, sich eine andere Geschlechtsidentität zu suchen“.
Auch dass Eltern ihr Kind ohne jede Voraussetzung beim Standesamt zum anderen Geschlecht erklären können, erfüllt die UN-Sonderberichterstatterin mit Sorge: Das Gesetz sehe keine Sicherheitsmaßnahmen vor, um „erzwungene Geschlechtswechsel durch Eltern oder andere Sorgeberechtigte zu verhindern, zumal, wenn man das Machtungleichgewicht zwischen Kindern und Erwachsenen bedenkt.“
Reaktion der Ständigen Vertretung: „Dem Gesetz liegen Kinderrechte am Herzen.“ Dass noch vor Kurzem der Deutsche Ärztetag in zwei Resolutionen eindringlich sowohl vor Pubertätsblockern als auch vor einem Geschlechtswechsel Minderjähriger gewarnt hatte, ist der Außenministerin offenbar nicht bekannt.
My letter to the Government of #Germany regarding its Gender Self-Determination Act (“Gesetz über die Selbstbestimmung) #Selbstbestimmunggesetzt now public: https://t.co/gZRHtXW6vH
The response by the Government is also available here: https://t.co/I853mAiWhU
— Reem Alsalem UNSR Violence Against Women and Girls (@UNSRVAW) August 12, 2024
Fazit der UN-Sonderberichterstatterin: „Ich drücke meine tiefe Sorge über die negativen Folgen aus, die dieses neue Gesetz auf die Rechte von Frauen und Mädchen in Deutschland haben kann.“ Die Antwort Deutschlands lässt darauf schließen, dass ihr Frauenrechte reichlich egal sind und Ideologie mal wieder Fakten sticht. Wer eine solche Bundesregierung hat, braucht keine Maskulisten mehr.