Die PID und die Heiligkeit des Lebens
Im Islam gilt der Fötus ab dem 120. Tag als schützenswertes menschliches Leben, im Judentum ab dem 40. Tag. Und in Japan ist ein Kind erst ein Kind, wenn es auf die Welt kommt, also unabhängig vom Körper der Mutter eigenständig leben kann. Und im Christentum? Je nachdem. Bis zu dem Verdikt von Papst Pius IX im Jahr 1869 hatte der männliche Fötus ab dem 40. Tag eine Seele – und der weibliche Fötus ab dem 80. Tag.
Zwei Jahre später, 1871, wurde das neue Gottesgesetz in Deutschland auch Staatsgesetz: Der § 218 bedrohte von nun an abtreibende Schwangere sowie „Engelmacherinnen“ und Ärzte mit Gefängnis. Allerdings: Die Millionen abtreibender Frauen, meist Mütter, mussten schon sehr auffällig werden, um ins Gefängnis gesteckt zu werden – wer sonst hätte kochen und weiter Kinder bekommen sollen? Aber der § 218 schwebte immer über ihnen wie ein Damoklesschwert. Er trieb die Frauen in Illegalität, Scham und Schande. Die Engelmacherinnen und Ärzte aber hatten schwere Repressionen und Gefängnisstrafen zu befürchten.
Hundert Jahre später, 1971, lehnten die Frauen nicht nur in Deutschland sich gegen das so unrealistische und bigotte Abtreibungsverbot auf (und lösten damit die Neue Frauenbewegung aus). Die Frauen wollten nicht länger ihr Leben auf dem Küchentisch riskieren oder ins Ausland fahren müssen. Die Liberalisierung des Abtreibungsverbotes kam in Gang. Schwerfällig. Doch kaum war – mit überwältigender Zustimmung der Bevölkerung aber gegen den Widerstand eigentlicher aller Parteien, bis auf die FDP – die Fristenlösung im Jahr 1974 erkämpft, da reichte die CSU Klage beim Bundesverfassungsgericht ein.
Es folgte ein Jahrzehnte währendes Hin und Her, in dem es der deutschen Politik, allen voran den Konservativen, eigentlich immer nur darum ging, das so mühsam erkämpfte, in Deutschland eh sehr relative Recht der Frauen auf Abtreibung wieder einzuschränken. Die so genannte „Indikationslösung“ wurde eingeführt, die weniger ein Recht und eher die Gnade ist, bei Gewährung von zwei zustimmenden Gutachten in den ersten drei Monaten eine ungewollte Schwangerschaft abzubrechen. Deutschland steht mit seinem repressiven Abtreibungsrecht einzig da. In den meisten europäischen Ländern gilt die Fristenlösung, das uneingeschränkte Recht auf Selbstbestimmung ungewollt Schwangerer in den ersten drei Monaten. Innerhalb von Europa ist das Abtreibungsrecht nur im frenetisch katholischen Polen und Irland heute strenger geregelt als in Deutschland.
Doch das genügt gewissen Kräften noch nicht. Die letzte Attacke auf das Recht auf Abtreibung war die Verschärfung des Gesetzes für Spätabtreibungen (ab der 23. Woche). Das sind Fälle, in denen der Fötus schwerstbehindert bzw. nicht lebensfähig ist, was bei 80 Prozent der Spätabtreibungen der Fall ist: Die Schwangeren müssen dann Totgeburten austragen. Oder, wenn Lebensgefahr für die Schwangere besteht. In Deutschland kommt so etwas knapp 200 Mal im Jahr vor und ist für die betroffenen Mütter, die Eltern, schon schmerzlich genug.
Ein parteiübergreifendes Bündnis machte es 2009 jedoch tatsächlich möglich, die Bedingungen für die Spätabtreibungen noch zu verschärfen, ja sogar für alle Abtreibungen nach dem dritten Monat. Das neue Gesetz bürdete den Schwangeren in dieser dramatischen Situation auch noch eine Verlängerung der Wartezeit um weitere drei Tage auf. Und es droht Ärzten mit 5 000 Euro Strafe bei Nicht-Beratung (was Denunzierungen Tür und Tor öffnet). Das Gesetz wurde mit knapper Mehrheit verabschiedet. Von allen ChristdemokratInnen (bis auf eine), einem Viertel der SozialdemokratInnen, einem Drittel der Grünen und, ja, 80 Prozent der Liberalen! Entscheidendes Signal für die Verschärfung war das Engagement der SPD-Politikerinnen Renate Schmidt und Andrea Nahles.
Selbstverständlich ging es bei dieser Debatte, munitioniert von konservativen bis fundamentalistischen Christen, nicht nur um die beklagenswerten knapp 200 Fälle. Es ging in Wahrheit ums Ganze: Um die Demontage des Rechts auf Abbruch ungewollter Schwangerschaften, Stück für Stück.
Jetzt also die nächste Etappe: das Verbot der Präimplantations-Diagnostik (PID). Sie ist überhaupt erst seit 1990 in Deutschland eingeführt und wird nach Schätzung von Experten nur 200 bis 300 Mal im Jahr durchgeführt. Es geht also, ganz wie bei der Spätabtreibung, nicht um die verschwindende Minderheit Betroffener. Nein, wir führen wieder einmal eine symbolische Debatte, bei der in Wahrheit das Abtreibungsrecht an sich im Visier ist.
Bei einer PID werden die ein Zehntel Millimeter (!) großen Zellen am dritten Tag der Befruchtung auf schwere Erbkrankheiten untersucht. Da das deutsche Embryonenschutzgesetz vor Erfindung der PID verabschiedet worden war, war die Rechtssituation für die Ärzte, die die Methode anwandten, unsicher. In der Lage erstattete der Gynäkologe Matthias Bloechle, der in Berlin eine „Kinderwunschklinik“ führt, Selbstanzeige. Er hatte in den Jahren 2005 und 2006 in drei Fällen der extrakorporalen Befruchtung, in denen jeweils einer der Partner genetisch vorbelastet war und die Geburt eines schwerkranken Kindes hochwahrscheinlich, eine PID durchgeführt. Ermutigt und unterstützt wurde der Arzt dabei von zwei erfahrenen, engagierten Juristen: den Rechtsmedizinern Prof. Monika Frommel und Prof. Henning M. Beier.
Sowohl das Landgericht Berlin wie auch der Bundesgerichtshof gaben Dr. Bloechle recht. Der Bundesgerichtshof kam am 6. Juli 2010 zu dem eigentlich selbstverständlichen Schluss, dass diese Methode erlaubt sein soll. Weil sie ein Segen des Fortschritts ist und Frauen großes Leid wie Fehlgeburten, Spätabtreibungen und schwerstbehinderte Kinder ersparen kann, indem die Frage der Gesundheit der Zellen vor Einpflanzung in den Körper geklärt wird.
Die Bundesrichter erklärten in ihrem Urteil zur Rechtmäßigkeit der PID in Fällen „schwerwiegender genetischer Schäden“: „Das Embryonenschutzgesetz erlaubt die extrakorporale Befruchtung zur Herbeiführung einer Schwangerschaft ohne weitere Einschränkungen. Ein strafbewehrtes Gebot, Embryonen auch bei genetischen Belastungen der Eltern ohne Untersuchung zu übertragen, birgt hohe Risiken in sich; vor allem ist zu bedenken, dass sich die Schwangere im weiteren Verlauf nach einer ärztlicherseits angezeigten und mit denselben Diagnosemethoden durchgeführten Pränataldiagnostik, hinsichtlich derer eine ärztliche Aufklärungspflicht besteht, für einen Schwangerschaftsabbruch entscheidet. Die PID ist geeignet, solch schwerwiegende Gefahren zu vermindern.“
Aber da hatten die Bundesrichter in Karlsruhe ihre Rechnung ohne die Politiker in Berlin gemacht. Die wissen besser, was gut ist für ihr Volk, das, wie eine Focus-Umfrage belegte, zu zwei Dritteln pro PID ist. Die CDU verabschiedete auf ihrem Parteitag im November mit knapper Mehrheit (51 Prozent) die Befürwortung des Verbots der PID. Argument: die „Gewissensfrage“, die „Heiligkeit des Lebens“ und dass „der medizinische Fortschritt nicht der Selektion dienen“ dürfe. So auch die Kanzlerin, die allen Ernstes die Befürchtung äußerte, dass bei einer Zustimmung zur PID nicht mehr unterschieden werden könnte zwischen „schweren“ und „sehr schweren“ genetischen Belastungen – die potenziellen Eltern also leichtfertig auch „nur“ schwer belastete Eizellen einfach nicht einpflanzen würden. Was für ein Zynismus!
Selektion. Stehen wir wieder mal an der Rampe von Auschwitz wg. „Babycaust“ (Kardinal Meisner)? Die sehr böse Überraschung war, dass Kanzlerin Merkel sich diesmal an die Spitze der PID-Verhinderer stellte – obwohl sie vorher dafür gewesen war. Selbst die Chance von Frauen im 21. Jahrhundert für ein gesundes Kind scheint die protestantische Physikerin also nun wider besseres Wissen auf dem Altar des konservativen Flügels der CDU opfern zu wollen. Sekundiert wird die Kanzlerin dabei von der katholischen und gläubigen Forschungsministerin Annette Schavan. Schwacher Trost: die Spitzen-CDUlerinnen von der Leyen, Kristina Schröder und Ursula Heinen stimmten für das Recht auf die PID, allerdings auch nur in „Fällen schwerer erblicher Vorbelastung der Eltern“. Das scheint zurzeit der Gipfel der Fortschrittlichkeit zu sein.
Und die SPD? Die will noch nachdenken und die Stellungnahme des Ethikrates abwarten. Die Grünen sind ebenso feige. Nur die FDP und die Linken sind mehrheitlich für eine begrenzte Zulassung der PID, also nicht etwa bei „schweren Erbschäden“, sondern nur bei „sehr schweren“. Und der Ethikrat? Der wird seine Auffassung im Sommer 2011 verkünden, auch er soll mehrheitlich pro PID gestimmt sein.
In unseren meisten Nachbarländern ist das Recht auf die PID so selbstverständlich wie die Fristenlösung. Fragt sich, wie lange die Frauen in Deutschland sich das alles noch bieten lassen – oder haben sie etwa noch gar nicht gemerkt, was los ist?
Weiterlesen
EMMA-Kampagne: Abtreibung