Politische Prozesse: Von Weimar bis Memmingen
"Durchaus offen" war bis zuletzt auch der Ausgang des Revisionsantrages in einem der "aufregendsten Indizienprozesse der Nachkriegszeit" (Süddeutsche Zeitung). Und ganz wie die Memminger müssen sich die Fuldaer Richter, die das Weimar-Urteil gesprochen haben, und die Karlsruher, die die Revision abgelehnt haben, die Frage gefallen lassen, ob es sich nicht auch hier um einen "politisch motivierten Prozess" gehandelt hat.
In Memmingen steht die selbstbestimmte Mutterschaft vor Gericht. Im Prozess gegen "Mutter Weimar" war (auch) die moderne Mutterschaft angeklagt: die, die sich nicht nur aufopfert und nicht um jeden Preis an einem eigenen Leben hindern lässt.
Ginge es nur nach den Buchstaben des Gesetzes, hätte dieselbe Monika Weimar in demselben Fall im Namen derselben Gesetze freigesprochen werden können. Doch die geschriebenen Gesetze werden nach ungeschriebenen Gesetzen angewandt. Nicht Computer spucken die Urteile aus, sondern Menschen (meist Männer) sprechen sie - nach jeweiligem Ermessen.
Justitia ist nicht blind. Im besten Falle ist sie klarsichtig. Im Klima der "Hexenjagd" des Weimar- und des Memmingen-Prozesses hätten die Richter gegensteuern müssen. Haben sie das getan? Im Weimar-Prozess prägte Anwalt Bossi schon im Sommer 1988 den Satz vom "Vorfreispruch des Mannes" und der "Vorverurteilung der Frau". Im Memmingen-Prozess ist längst klar, dass hier wohl kaum um das "Recht des Un- geborenen" gestritten wird, sondern dass es hier vor allem gegen das Recht der Frauen auf ebendiese selbstbestimmte Mutterschaft geht.
Ein politischer Prozess hat immer eine doppelte Funktion: Er trifft den/die Angeklagte/n direkt, und er statuiert indirekt ein Exempel - zur Abschreckung aller. Das herrschende Klima wirkt sich also nicht nur auf den Prozess aus, sondern der Prozess wirkt sich auch seinerseits auf das herrschende Klima aus. Das ist eindeutig im Fall Memmingen. Während und nach diesem §218-Prozess sind Frauen und Ärzte eingeschüchterter als zuvor.
Auch der Fall Weimar war ein solcher politischer Prozess, auch er hatte eine abschreckende und einschüchternde Funktion für Frauen. So wie Jahre zuvor der Prozess gegen bzw. für Bubi Scholz, eingeklagt: das Recht auf Männergewalt. Oder davor der "Fall Lundi", eigentlich ein Fall Driest, eingeklagt: das Männerrecht auf Ver- gewaltigung. Oder, wieder Jahre zuvor, der Prozess gegen Ihns/Andersen, angeklagt: die Frauenliebe. Auch der Prozess gegen "die Hexe" Vera Brühne in den bigotten frühen 60er Jahren gehört in diese Reihe, angeklagt: die femme fatale.
Ein jeder dieser Prozesse hat in bestimmten historischen Etappen eine ganz bestimmte öffentliche Rolle gespielt. So war Gegenstand des juristischen und öffentlichen Prozesses, der Monika Weimar gemacht wurde, nicht nur der Tod der Kinder, sondern auch der Lebenswandel der Mutter: eine ganz normale Frau aus eher konservativen Verhältnissen, die nicht (mehr) funktioniert wie erwartet. Sie bricht aus einer lustlosen Ehe aus, wird wieder berufstätig, nimmt sich einen jüngeren Geliebten; sie will nicht länger nur Mutter und Ehefrau sein.
Dass die "Ami-Hure" und "ahl Hex'" schuldig ist, das wussten die Philippstaler im ganzen Land noch vor dem Richter. Und dann gab sich die berufstätige Krankenpflegerin vor Gericht auch noch "beherrscht" und "kühl", statt Tränchen zu zerdrücken - ganz ungünstig. Besonders ungünstig in einer Zeit, in der es eine CDU-Familienministerin schon fast den Kopf kostet, wenn sie sich erlaubt, nur darauf hinzuweisen, dass das Hausfrau- und Muttersein heutzutage "keine lebenslange Beschäftigung" mehr ist...
Der Weimar-Prozess musste für vieles, für zu vieles herhalten. Das "Flittchen" konnte sich der Aggressionen aller "gehörnten" Ehemänner sicher sein, aber auch all derjenigen Frauen, die vom Ausbruch noch nicht einmal zu träumen wagen (dafür aber vom Kindsmord).
Der Verlauf des Indizienprozesses gegen Monika Weimar war quälend. Es gab mehr als eine Ungereimtheit. Der erste ermittelnde Staatsanwalt, der von der Schuld des Vaters überzeugt schien, wurde abgelöst. Die zahlreichen für die Mutter sprechenden Indizien wurden bis zuletzt links liegengelassen. Die vielfachen Quasi-Geständnisse des Vaters wurden überhört. Sein Versuch, neu auszusagen, wurde von seinem Anwalt und seiner Familie zuletzt sogar als "geistige Verwirrung" abgetan: Sie lieferten ihn zwei Monate vor der Ablehnung des Antrages auf ein neues Verfahren für Monika Weimar kurzerhand in eine geschlossene psychiatrische Abteilung ein. Am Tag der Ablehnung ihres Revisionsantrages wurde "Vater Weimar" wieder entlassen.
Trotz dieser Umstände, die selbst die Richter zögern ließen, negierte der in der Berichterstattung tonangebende Spiegel-Autor (und Hobby-Richter) Mauz kategorisch jeden Zweifel und schrieb, fast beschwörend, die "schreckliche Tat" als "Verbrechen" der Monika Weimar fest. - Sie muss es gewesen sein! Er darf es einfach nicht getan haben.
Doch schuldig oder unschuldig - das spielt letztendlich bei der Analyse der frauen- feindlichen Funktion dieses Prozesses keine entscheidende Rolle. Allerdings: Die symbolische Funktion des Weimar-Prozesses erhöhte die Gefahr der Voreingenommen- heit. Richter und Journalisten müssen sich fragen, ob hier nicht ein Fehlurteil gesprochen wurde.
Sie war "schmallippig", "energisch", "kalt" und "ihm überlegen"; er war "schwach", "ein armes Schwein" und "eigentlich von ihr abhängig". So wurde über Monika und Reinhard Weimar geschrieben. Und so wurde, wortwörtlich, auch über Bubi und Helga Scholz geurteilt. Bild über das Ehepaar Scholz: "So quälte Helga Bubi." die FAZ über das Ehepaar Weimar: "Er war abhängig von ihr." Egal, ob sie Opfer sind oder Täterinnen scheinen: Der Mann ist allemal der Bedauernswerte und die Frau allemal das Luder. Einzige Ausnahme ist der Tyrannenmord: die Mutter, die tötet, um ihre Kinder zu schützen.
Die Statistik spricht eine klare Sprache. Bei der "Tötung von Intimpartnern" kommt auf zehn tote Frauen nur ein toter Mann. Wenn Frauen töten, dann tun sie das fast immer nach langen Misshandlungen durch ihren Mann/Freund. Wie sie töten, wird ihnen meist als "Heimtücke" angelastet - ein Kriterium, das automatisch die Qualifikation der Tat als "Mord" und damit "lebenslänglich" nach sich zieht. Bei den männlichen Tätern spielt dagegen die "verletzte Männerehre" eine häufige Rolle (weil sie ihn "nicht ernst nahm", "beschimpft hatte" oder "nicht ranließ" etc.), sie handeln "im Affekt". - Folge: mildernde Umstände.
"Vor Gericht macht Bubi eher den Eindruck eines Opfers, denn eines Täters", schrieb die Saarbrücker Zeitung 1984. Und sprach damit einer Männer-Mehrheit aus dem Herzen. Und Mauz seufzte im Spiegel: Seine Tat "gleicht einem Selbstmordversuch, so abhängig wie Gustav Scholz von seiner Frau war". - Die Richter hatten ein Einsehen. Drei Jahre für Bubi, ein Jahr davon aus Bewährung. "Unser Bubi bald frei!", jubelte Bild.
Zwei Jahre nach den tödlichen Schüssen des ausgebildeten Scharfschützen auf seine Frau durch eine Milchglasscheibe: Abgang im weißen Mercedes und mit hochbeiniger Blondine, von der die Boulevardpresse zu berichten wusste, dass "er sie seit fünf Jahren kennt". Und da das Leben ungern mit Pointen geizt, kassierte Bubi Scholz zu guter Letzt nicht nur das Erbe, sondern auch noch die Lebensversicherung seiner von ihm getöteten Frau - 650.000 Mark.
Wie das möglich ist? Ganz einfach. Die Richter stuften die Tat des "Boxers mit dem gebrochenen Herzen" nicht als "Mord", auch nicht als "Totschlag", sondern als "fahrlässige Tötung" ein. Das sicherte Bubi den Zugang zur Lebensversicherung der von ihm erschossenen Helga Scholz. Übrigens: Auch Vater Weimar hat die Lebensver- sicherung seiner Töchter längst kassiert. Alles Rechtens.
Die Bubis der Nation wollen einfach nichts mehr hören von dem Gerede über die "Gewalt in der Ehe" etc. Überfüllte "Häuser für geschlagene Frauen" in fast allen Städten. Die Forderung nach Strafe auch für Vergewaltigung in der Ehe. Dabei "weiß doch jeder", dass es auch "in einer Ehe nach 29 Jahren mal handgreiflich zugehen kann" (Der Spiegel). Na eben. Mit dem Scholz-Prozess wurde es allen Frauen und Männerne nochmal deutlich demonstriert, dieses Gewohnheitsrecht der Männergewalt in der Ehe.
Dass die Frauenliebe gar nicht erst zur Gewohnheit wird, davor warnte zehn Jahre zuvor ein mindestens ebenso spektakulärer Prozess: der gegen Marion Ihns und Judy Andersen, die eine Liebesbeziehung gehabt hatten und 1974 in Itzehoe vor Gericht standen, weil sie einen Killer beauftragt hatten, den Ehemann Ihns zu beseitigen.
Marion Ihns war von ihrem Ehemann jahrelang misshandelt und vergewaltigt worden (Bild verständnisvoll: Ihns "musste sich einen Rausch antrinken, um sich mit Gewalt holen zu können, was ihm von 'Rechts wegen' zustand"). Die Dänin Andersen war bereits im Alter von vier Jahren vergewaltigt worden. Dennoch berücksichtigte das Gericht weder den sozialen Hintergrund noch die psychische Not der Angeklagten. Mord. Lebenslänglich für beide.
Bild in einer Serie zum Prozess: "Wenn Frauen nur Frauen lieben, kommt es oft zu einem Verbrechen." Und: "Vater des Toten verflucht lesbische Frauen". Allgemeines Medienraster: die verführte, feminine Marion Ihns und die schuldige, maskuline Judy Andersen.
Abstruse Stimmungsmache? Nein. Präzise Reaktion, drei Jahre nach Beginn der neuen Frauenbewegung. In einer Zeit also, in der die Männer durch eine neu aufbrechende weibliche Komplizität, ja mehr noch, durch die sogenannte neue Zärtlichkeit (zwischen Frauen) verunsichert und beunruhigt waren. Antwort: ein Prozess gegen die Frauen- liebe. Und die deutliche Erinnerung daran, dass Frauenmord ein Kavaliersdelikt ist, Männermord aber die Tat abartiger Bestien.
Ein Gutes allerdings hatte der Ihns/Andersen-Prozess: Erstmals protestierten kritische JournalistInnen (144 Frauen und 44 Männer) beim Presserat gegen die "frauen- feindliche" Berichterstattung. Von da an sollte es eine gewisse öffentliche Sensibilität für groben Sexismus in Prozessen und der Berichterstattung über sie geben. Sie ging selbst an dem Spiegel-Berichterstatter nicht spurlos vorüber. So schrieb zum Beispiel Gerichtsreporter Mauz 1980 über den "Fall Lundi": "Die Berichterstattung über den Prozess gegen Burkhard Driest hat 'eine Gewalt gegen Frauen', eine brutale und schmierige Einstellung zu dem Thema Vergewaltigung offenbart - nach der man sich dem Satz 'Gewalt gegen Frauen ist eine Selbstverständlichkeit', nicht mehr entziehen kann."
Der öffentliche Prozess, der im Fall Lundi nicht etwa dem Täter, sondern dem Opfer gemacht wurde, fand übrigens in der BRD juristisch gar nicht statt: In Kalifornien hatte 1979 ein Krankenhaus Anzeige erstattet gegen Burkhard Driest, den "attraktiven Brutalinski, dem nachts im Park nur begegnen möchte, wer ernsthaft interessiert ist, vergewaltigt zu werden" (Die Zeit, 1973). Grund: Die Einlieferung der vergewaltigten, schwer verletzten Monika Lundi (Schauspielerin, Typ nette, naive Blondine). Das Krankenhaus erstattete Anzeige, dazu verpflichtet in den USA das Gesetz. Doch trotz massiver Beweise gegen Driest wurde die Klage in den USA abgeschmettert. In der BRD wurde sie erst gar nicht mehr erhoben.
Aber der öffentliche Prozess fand statt, angeklagt war die Frau, die Sperenzchen machte. Und das nicht zufällig in einer Zeit, in der Vergewaltigung in aller Munde war: Frauen hatten genau in diesen Jahren endlich ihr schamvolles Schweigen gebrochen und forderten: Schutz und Strafe für Vergewaltiger! "Notrufe" für vergewaltigte Frauen überall. Untersuchungen über den "Vergewaltiger von nebenan". - Reaktion: der Lundi-Prozess, der eigentlich ein Driest-Prozess hätte sein müssen. Das war 1980.
1989 war sich die Berichterstatterin der FAZ, Gisela Friedrichsen, nicht zu dumm, nach Ablehnung der Weimar-Revision den Spieß umzudrehen und ausgerechnet Feministinnen für das "Lebenslänglich" für Monika Weimar verantwortlich zu machen. Weimar hätte bei einem "Geständnis" auf "Milde" hoffen können: Doch "nur mit einem unschuldigen, weiblichen Opfer ließ sich aus der feministischen Sicht mancher Medien gegen die 'Männerjustiz' agitieren".
Nun, ob die Illustriertenschlacht und der -kitsch zwischen Stern (pro Mutter) und Quick (pro Vater) etwas mit Feminismus zu tun hat, sei dahingestellt. Und es war eher unfeministisch, eine Schuld im juristischen Sinne als vorgebliche Unschuld zu verteidigen. Feministisch allerdings ist es, an die psychologischen, sozialen und politischen Implikationen einer "Schuld" zu erinnern. Aus diesem Grund waren bisher auch die - juristisch eindeutig schuldigen - Kindsmörderinnen eher ein feministisches Thema als "unschuldige Mütter".
Um die Mutterschaft - und damit den Kern der Frauenrolle - geht es auch in Memmingen. Die politische Funktion dieses Prozesses ist klar: Kirche und Konservative gehen verstärkt in die Offensive. Der § 218, der diesen Prozess immerhin juristisch möglich macht (indem er Abtreibung bei Strafe verbietet und nur in Ausnahmefällen aus Gnade gewährt: "Indikationsregelung"), genügt ihnen noch nicht. Sie hätten gerne die guten alten Verhältnisse wieder. Sie wollen die Geschichte um 20 Jahre zurückdrehen, in die Zeit, in der ungewollt Schwangere allein, verzweifelt und verachtet waren. Die 277 Frauen, gegen die im schwarzen Memmingen ermittelt wird - und die vermutlich überwiegend gläubige Katholikinnen sind - stehen für uns alle.
Alice Schwarzer, EMMA, April 1989